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   OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 7031/96   

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https://dejure.org/1997,2229
OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 7031/96 (https://dejure.org/1997,2229)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.11.1997 - 4 L 7031/96 (https://dejure.org/1997,2229)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. November 1997 - 4 L 7031/96 (https://dejure.org/1997,2229)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Sozialhilfe für Kabelanschluss

  • gaius.legal

    Sozialhilfe für Kabelanschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 11 § 12 § 21 § 22; RegelsatzVO § 1 § 2
    Sozialhilferecht: Hilfe zum Lebensunterhalt und Kosten für einen Kabelanschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 11 BSHG; § 12 BSHG; § 21 BSHG; § 22 BSHG; § 1 RegSatzV; § 2 RegSatzV
    Sozialhilfe; Übernahme der Kosten für einen Kabelanschluß; Zimmerantenne

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialhilfe; Übernahme der Kosten für einen Kabelanschluß; Zimmerantenne

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 174
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 34.91

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Gebrauchtes Schwarz-Weiß-Fernsehgerät -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 7031/96
    Zur Begründung hat es im wesentlichen ausgeführt: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 24.2.1994 - BVerwG 5 C 34.91 -) gehöre ein Fernsehgerät zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens und damit zum notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG; dieser Bedarf sei mit den Regelsätzen abgegolten.

    Der Besitz eines Fernsehgerätes gehört zum notwendigen Lebensunterhalt (BVerwG, Urt. v. 24.2.1994 - BVerwG 5 C 34.91 -, BVerwGE 95, 145; Urt. v. 21.7.1994 BVerwG 5 C 52.92 -, FEVS Bd. 45 S. 265; hinsichtlich dieses rechtlichen Ausgangspunktes ebenso Urteile d. Sen. v. 27.7.1994 - 4 L 3976/94 -, v. 12.10.1994 4 L 5811/94 - u. v. 8.2.1995 4 L 5686/94 -, V.n.b.; Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundesverwaltungsgericht und dem Senat haben sich nur hinsichtlich der Antwort auf die Frage ergeben, ob dieser Bedarf durch die Regelsätze oder durch einmalige Leistungen zu decken ist).

    Nach der auch von dem Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 24.2.1994, a.a.O.) ist das Fernsehgerät "ein akustisch visuelles Mittel der Information und Kommunikation, Bildung und Unterhalt, das dem einzelnen ermöglicht, seine Umwelt zu erfahren und am kulturellen Leben teilzuhaben".

  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 7031/96
    Damit legt das Gesetz die Form der Sozialhilfe (vgl. § 8 Abs. 1 BSHG) im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt für den Regelfall fest (vgl. BVerwGE 94, 326 (330) = NVwZ 1994, 1214).

    Diese gesetzlichen Vorschriften ermächtigen den Verordnungsgeber bei der Bildung von Regelsatzgruppen und der Bemessung (Abstufung) der Regelsätze zur Generalisierung, Typisierung und Pauschalierung (vgl. auch BVerwGE 94, 326 (331) = NVwZ 1994, 1214 zur Regelsatzfestsetzung durch die Verwaltung).

  • OVG Niedersachsen, 08.02.1995 - 4 L 5686/94

    Sozialhilfe; Gebrauchsgut; Gebrauchsgut von längerer Gebrauchsdauer; Gebrauchsgut

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 7031/96
    Der Besitz eines Fernsehgerätes gehört zum notwendigen Lebensunterhalt (BVerwG, Urt. v. 24.2.1994 - BVerwG 5 C 34.91 -, BVerwGE 95, 145; Urt. v. 21.7.1994 BVerwG 5 C 52.92 -, FEVS Bd. 45 S. 265; hinsichtlich dieses rechtlichen Ausgangspunktes ebenso Urteile d. Sen. v. 27.7.1994 - 4 L 3976/94 -, v. 12.10.1994 4 L 5811/94 - u. v. 8.2.1995 4 L 5686/94 -, V.n.b.; Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundesverwaltungsgericht und dem Senat haben sich nur hinsichtlich der Antwort auf die Frage ergeben, ob dieser Bedarf durch die Regelsätze oder durch einmalige Leistungen zu decken ist).

    Für die Beschaffung der Empfangseinrichtung ist ebenso eine einmalige Leistung zu gewähren wie nach § 21 Abs. 1a Nr. 6 BSHG für die Beschaffung des Fernsehgeräts (zu letzterem: Urt. d. Sen. v. 8.2.1995, a.a O.; das Revisionsverfahren ist unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 7.95 anhängig).

  • BVerwG, 18.12.1997 - 5 C 7.95

    Einmalige Leistung der Sozialhilfe für ein -.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 7031/96
    Für die Beschaffung der Empfangseinrichtung ist ebenso eine einmalige Leistung zu gewähren wie nach § 21 Abs. 1a Nr. 6 BSHG für die Beschaffung des Fernsehgeräts (zu letzterem: Urt. d. Sen. v. 8.2.1995, a.a O.; das Revisionsverfahren ist unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 7.95 anhängig).
  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 7031/96
    Der Anwendungsbereich von § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG beschränkt sich somit auf in diesem Sinne atypische Bedarfslagen (vgl. auch BVerwGE 25, 307 (314)).".
  • BVerwG, 15.12.1994 - 5 C 55.92

    Sorialhilfe - Minderjähriger Hilfeempfänger - Haushaltsführung - Erhöhung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 7031/96
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 15.12.1994 BVerwG 5 C 55.92 -, BVerwGE 97, 232) hat hierzu u.a. ausgeführt:.
  • BVerwG, 21.07.1994 - 5 C 52.92

    Gewährung einer Beihilfe zur Reparatur eines Fernsehgerätes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 7031/96
    Der Besitz eines Fernsehgerätes gehört zum notwendigen Lebensunterhalt (BVerwG, Urt. v. 24.2.1994 - BVerwG 5 C 34.91 -, BVerwGE 95, 145; Urt. v. 21.7.1994 BVerwG 5 C 52.92 -, FEVS Bd. 45 S. 265; hinsichtlich dieses rechtlichen Ausgangspunktes ebenso Urteile d. Sen. v. 27.7.1994 - 4 L 3976/94 -, v. 12.10.1994 4 L 5811/94 - u. v. 8.2.1995 4 L 5686/94 -, V.n.b.; Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundesverwaltungsgericht und dem Senat haben sich nur hinsichtlich der Antwort auf die Frage ergeben, ob dieser Bedarf durch die Regelsätze oder durch einmalige Leistungen zu decken ist).
  • VGH Hessen, 25.05.1992 - 9 TG 2803/91

    Sozialhilfe: Umfang einmaliger Leistungen; Teilnahme am Kabelfernsehen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 7031/96
    Nicht für richtig hält der Senat allerdings die Erwägung, ein Kabelanschluß gehöre deshalb nicht zum notwendigen Lebensunterhalt, weil die damit verbundenen Kosten durch den Einbau einer Sperrdose vermieden werden könnten (so HessVGH, Beschl. v. 25.5.1992 - 9 TG 2803/91 -, FEVS Bd. 43 S. 414 = FamRZ 1993 S. 489 ).
  • VG Gelsenkirchen, 05.07.2004 - 19 K 1503/04
    OVG Lüneburg, Urteil vom 26. November 1997 - 4 L 7031/96 -.

    Dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 26. November 1997 - 4 L 7031/96 -, FEVS 48, 264.

    OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Februar 1998 - 4 L 4259/96 -, Urteil vom 26. November 1997 - 4 L 7031/96 -, FEVS 48, 264.

  • OVG Niedersachsen, 25.02.1998 - 4 L 4259/96

    Notwendiger Lebensunterhalt; Sozialhilfe; Kabelanschlußgebühren; Bedarfsgruppe

    Zum notwendigen Lebensunterhalt i.S. des § 12 Abs. 1 BSHG kann - ebenso wie der Besitz eines Fernsehgeräts (BVerwG, Urt. v. 24.2.1994 - BVerwG 5 C 34.91 -, BVerwGE 95, 146 (146)) - der Anschluß des Fernsehgeräts oder Radios an das Breitbandkabelnetz der Telekom jedenfalls dann gehören, wenn anders eine Grundversorgung (d.h. im Fernsehbereich: ein Empfang der Programme von ARD, ZDF, einem "Dritten" Programm, SAT 1 und RTL 1) in guter Qualität nicht erreichbar ist (Fortführung der Rechtsprechung des Senats in dem Urteil v. 26.11.1997 - 4 L 7031/96 -, V.n.b.).

    Ein Anschluß an das Kabelnetz ist aber jedenfalls dann, wenn am Wohnsitz des Hilfesuchenden normale Bedingungen für den Fernsehempfang mittels Antenne bestehen, nicht eine notwendige Empfangseinrichtung (Urt. d. Sen. v. 26. Nov. 1997 - 4 L 7031/96 -, rechtskräftig, V.n.b.).

  • VG Braunschweig, 20.02.2003 - 3 B 181/03

    Sozialhilfe; einmalige Beihilfe; Tischbackofen

    Die Empfangsmöglichkeiten, die ein Kabelanschluss oder eine Satellitenanlage darüber hinaus bieten, sind eine besondere Annehmlichkeit, die aber zur Aufrechterhaltung der Beziehung zur Umwelt und zur Teilnahme am kulturellen Leben nicht erforderlich sind (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 26.11.1997 - 4 L 7031/96 - u. Urt. v. 25.02.1998 - 4 L 4259/96 -).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.1998 - 4 L 4261/96

    Sozialhilfe für Kabelanschluß; Kabelanschluß; Kabelnutzungskosten;

    Ein Anschluß an das Kabelnetz ist aber jedenfalls dann, wenn am Wohnsitz des Hilfesuchenden normale Bedingungen für den Fernsehempfang mittels Antenne bestehen, nicht eine notwendige Empfangseinrichtung (OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1999, 174).
  • VG Gelsenkirchen, 16.03.2001 - 19 K 4656/00

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 26. November 1997 - 4 L 7031/96 -.
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